Probezeit: Rechte, Pflichten und Kündigungsfristen
Was während der sechsmonatigen Probezeit erlaubt ist und was nicht. Kündigungsfristen für beide Seiten, Urlaubsanspruch, Krankheit, Schwangerschaft. Praxis-Ratgeber.
Die Probezeit ist die erste Etappe in einem neuen Arbeitsverhältnis — und gleichzeitig die unsicherste. Beide Seiten haben weniger Schutz als später, beide Seiten können schneller raus. Das hat Vor- und Nachteile. Wer die Spielregeln kennt, ist im Vorteil.
Was ist die Probezeit überhaupt?
Die Probezeit ist ein vertraglich vereinbarter Zeitraum am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, in dem verkürzte Kündigungsfristen gelten. Sie dauert maximal sechs Monate — länger ist nach Gesetz nicht zulässig. Kürzere Probezeiten (drei oder vier Monate) sind oft Bestandteil von Tarifverträgen. Manche Arbeitsverträge verzichten ganz auf eine Probezeit — dann gelten von Tag 1 an die regulären Kündigungsfristen.
Kündigungsfristen während der Probezeit
Im BGB sind 14 Tage als Kündigungsfrist für Probezeit-Kündigungen festgelegt — für BEIDE Seiten. Das gilt OHNE Begründung. Der Arbeitgeber muss nicht sagen, warum er kündigt. Der Arbeitnehmer muss es auch nicht. Wichtig: 14 Tage = 14 Kalendertage, nicht 14 Werktage. Wenn der 14. Tag auf ein Wochenende fällt, endet die Frist trotzdem genau dann.
Tarifverträge oder einzelne Arbeitsverträge können abweichende Kündigungsfristen vorsehen — sowohl kürzer als auch länger. Schau in deinen Vertrag, was konkret vereinbart ist. Wichtig für dich als Arbeitnehmer: die Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich sein — Arbeitgeber dürfen sich nicht heimlich eine längere Frist gegen dich rauspicken.
Wer was kündigen kann — und was nicht
- Arbeitgeber: kann ohne Begründung kündigen, muss aber die 14-Tage-Frist einhalten.
- Arbeitnehmer: kann ebenfalls ohne Begründung kündigen, mit 14-Tage-Frist.
- Beide Seiten: können einvernehmlich früher beenden (Aufhebungsvertrag). Wichtig für dich: das kann Auswirkungen auf Arbeitslosengeld haben (Sperrzeit).
- Fristlose Kündigung: bei schweren Pflichtverletzungen (Diebstahl, Gewalt) — auch in der Probezeit möglich, aber selten gerichtsfest.
Urlaubsanspruch in der Probezeit
Urlaubsanspruch entsteht bereits ab Tag 1 — aber anteilig. Pro vollem Beschäftigungsmonat hast du Anspruch auf ein Zwölftel deines Jahresurlaubs. Bei 30 Tagen Jahresurlaub sind das 2,5 Tage pro Monat. Der volle Jahresurlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten (Wartezeit gemäß Bundesurlaubsgesetz).
In der Praxis: viele Arbeitgeber gewähren in der Probezeit Urlaub mit der Massgabe, dass du bei Beendigung nicht mehr genommen hast als anteilig zustand. Wenn du mehr genommen hast und das Arbeitsverhältnis endet, kann der Arbeitgeber den Überhang vom letzten Gehalt abziehen.
Krankheit in der Probezeit
Krank werden ist erlaubt — auch in der Probezeit. ABER: nach Entgeltfortzahlungsgesetz hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung erst NACH 4 Wochen Beschäftigung. Wenn du in den ersten 4 Wochen krank wirst, gibt's nur Krankengeld von der Krankenkasse, nicht Lohn vom Arbeitgeber.
Eine Kündigung während Krankheit ist in der Probezeit möglich. Es gibt KEINEN Kündigungsschutz wegen Krankheit. Anders als nach der Probezeit, wo der Arbeitgeber eine "krankheitsbedingte Kündigung" begründen muss, kann er in der Probezeit ohne Begründung kündigen — auch während du krank bist.
Sonderfälle: Schwangerschaft, Eltern, Schwerbehinderung
Hier wird's wichtig: einige Personengruppen haben auch in der Probezeit erweiterten Kündigungsschutz.
- Schwangere: Kündigung während der Probezeit ist NICHT möglich, sobald die Schwangerschaft bekannt ist. Du musst den Arbeitgeber spätestens 2 Wochen nach Kenntnis informieren (Mutterschutzgesetz).
- Eltern in Elternzeit: Sonderkündigungsschutz greift auch in der Probezeit.
- Schwerbehinderte (ab GdB 50): Sonderkündigungsschutz greift erst nach 6 Monaten Beschäftigung — in der Probezeit normaler Schutz.
- Auszubildende: Probezeit ist 1-4 Monate, danach Kündigung nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Wenn du schon vor Antritt der neuen Stelle weisst, dass du schwanger bist, gibt's keine rechtliche Pflicht, das mitzuteilen — auch nicht im Vorstellungsgespräch. Eine spätere Kündigung wegen verschwiegener Schwangerschaft ist nach BAG-Rechtsprechung in der Regel unwirksam.
Was du als Arbeitnehmer während der Probezeit tun solltest
- Vertrag bei Antritt aufmerksam lesen, vor allem Probezeit-Dauer und Kündigungsfristen.
- Bei Konflikten oder Unklarheiten früh das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen.
- Eigene Arbeit dokumentieren — was du gemacht hast, was du gelernt hast. Hilfreich bei der späteren Gehaltsverhandlung und bei eventuellen Auseinandersetzungen.
- Wenn du selbst kündigen willst: nicht spontan. Vorher schauen, ob du eine Anschlussstelle hast oder ob du dich arbeitslos melden willst.
Was passiert nach der Probezeit?
Mit Ende der Probezeit greifen die regulären Kündigungsfristen — meistens 4 Wochen zum Monatsende oder zur Monatsmitte. Nach 2 Jahren Beschäftigung verlängert sich die Frist auf einen Monat zum Monatsende, nach 5 Jahren auf 2 Monate, etc. (Staffelung nach BGB).
Wichtiger noch: das Kündigungsschutzgesetz greift nach 6 Monaten Beschäftigung, sofern der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat. Ab dann darf der Arbeitgeber nur noch aus "sozial gerechtfertigten" Gründen kündigen — verhaltens-, leistungs- oder betriebsbedingt. Eine Kündigung wegen "das hat nicht so gepasst" ist dann nicht mehr ausreichend.
Wenn du die Probezeit nicht bestehst
Eine Probezeit-Kündigung ist im Lebenslauf KEIN Karriere-Killer. Personaler wissen, dass es nicht immer passt — fachlich, menschlich oder vom Unternehmens-Setup. Wichtig ist, wie du es im nächsten Vorstellungsgespräch erzählst: ehrlich, ohne Schuldzuweisung, mit Lernerfahrung. Beispiel: "Die Stelle war nicht ganz das, was ich mir vorgestellt hatte — ich habe gelernt, dass ich klare Strukturen brauche, was ich in der nächsten Position früher klären werde."
Direkt in den ersten 3 Tagen beim Arbeitsamt melden — die Sperrzeit-Regel greift bei Probezeit-Kündigung in der Regel nicht. Arbeitslosengeld kommt nach 12 Monaten Beschäftigung im Vorzeitraum. Wenn du weniger lang beschäftigt warst, gibt's Bürgergeld nach SGB II.